Wie berechnet sich das Eigentumsrecht bei einem offenen Balkon? Analysieren Sie Eigentumsrechte und Rechtsgrundlagen
Mit der rasanten Entwicklung des Immobilienmarktes kam es in den letzten Jahren auch immer häufiger zu Streitigkeiten um das Hauseigentumsrecht. Insbesondere das Eigentumsrecht an offenen Balkonen ist für viele Eigentümer in den Fokus gerückt. Gehören offene Balkone zur Grundstücksfläche? Wie sind seine Nutzungs- und Eigentumsrechte definiert? Dieser Artikel gibt Ihnen anhand strukturierter Daten und Analysen detaillierte Antworten.
1. Definition und Klassifizierung offener Balkone

Ein offener Balkon bezieht sich auf einen nicht umschlossenen Balkon, der normalerweise durch Türen und Fenster vom Innenraum getrennt ist. Gemäß den Bauvorschriften können Balkone in die folgenden zwei Kategorien eingeteilt werden:
| Typ | Funktionen | Ob der Bereich Eigentumsrechte einbezogen werden soll |
|---|---|---|
| geschlossener Balkon | Es gibt eine Gehäusestruktur und diese ist mit dem Innenraum verbunden. | In der Regel im Grundstücksbereich enthalten |
| offener Balkon | Kein Gehäuse, nicht eingeschlossen | Teilweise im Grundstücksbereich enthalten oder nicht enthalten |
2. Rechtsgrundlage für die Berechnung des Eigentumsrechts an offenen Balkonen
Gemäß dem „Code for Calculation of Building Area of Construction Projects“ (GB/T 50353-2013) sieht die Berechnung der Grundstücksfläche offener Balkone folgende Bestimmungen vor:
| Bereich | Berechnungsregeln | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Universell bundesweit | Offene Balkone werden in die Gebäudefläche einbezogen, basierend auf der Hälfte der horizontalen projizierten Fläche | Gilt für die meisten Provinzen |
| Einige Provinzen und Städte | Offene Balkone zählen nicht zur Grundstücksfläche | Beispielsweise gelten in Shanghai, Shenzhen und anderen Orten besondere Vorschriften |
3. Häufig gestellte Fragen zu Streitigkeiten über Eigentumsrechte an offenen Balkonen
1.Können Bauherren offene Balkone in das Eigentumsrecht einbeziehen?
Entwickler müssen die Fläche gemäß den örtlichen Vorschriften berechnen. Wenn das Gebiet illegal einbezogen wird, kann der Eigentümer eine Neuvermessung beantragen oder das Problem auf rechtlichem Wege lösen.
2.Wem gehört das Recht, den offenen Balkon zu nutzen?
Der offene Balkon ist ein exklusiver Teil und das Nutzungsrecht steht dem Eigentümer zu, Änderungen müssen jedoch den Eigentumsvorschriften und den Anforderungen der Gebäudesicherheit entsprechen.
3.Kann der offene Balkon geschlossen werden?
Anträge sind bei der Hausverwaltung und den zuständigen Stellen zu stellen. Eine unbefugte Schließung kann als illegale Baumaßnahme angesehen werden.
4. Wie lässt sich die Grundstücksfläche des offenen Balkons überprüfen?
Eigentümer können dies überprüfen, indem sie:
| Schritte | Spezifische Operationen |
|---|---|
| 1. Überprüfen Sie den Hauskaufvertrag | Prüfen Sie, ob die im Vertrag ausgewiesene Baufläche über Balkone verfügt |
| 2. Überprüfen Sie die Immobilienbescheinigung | Bestätigen Sie, ob der registrierte Bereich mit dem Vertrag übereinstimmt |
| 3. Wenden Sie sich an die Wohnungsverwaltung | Beantragen Sie eine Gebietsbesichtigung oder einen Vermessungsbericht |
5. Fallanalyse: Offener Streit um Eigentumsrechte am Balkon
Im Jahr 2023 entschied ein Amtsgericht in einem Streitfall über das Eigentumsrecht eines offenen Balkons: Der Bauträger bezog den offenen Balkon flächendeckend in das Eigentumsrecht ein. Nachdem der Eigentümer geklagt hatte, entschied das Gericht, dass der Bauträger die zu viel gezahlte Hauszahlung zurückerstatten sollte. Dieser Fall zeigt, dass Immobilieneigentümer ihre eigenen Rechte und Interessen proaktiv schützen müssen.
6. Zusammenfassung und Vorschläge
Die Berechnung des Eigentumsrechts für offene Balkone muss sich an den örtlichen Vorschriften orientieren. Eigentümer sollten die Richtlinien im Voraus verstehen und die Gebietsinformationen sorgfältig prüfen, wenn sie ein Haus kaufen. Im Streitfall können Sie einen professionellen Anwalt oder ein Vermessungs- und Kartierungsbüro um Hilfe bitten, um sicherzustellen, dass die Eigentumsrechte klar sind.
Ich hoffe, dass Sie durch die obige Analyse ein klareres Verständnis der Eigentumsrechtsfragen offener Balkone erlangen. Bei Fragen empfiehlt es sich, sich an die örtliche Wohnungsbehörde oder einen Rechtsbeistand zu wenden.
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